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Reform der Erbschaftsteuer: Verbände der Unternehmen sind nicht eins
Bund und Länder müssen die Erbschaftsteuer reformieren. Es geht vor allem um die Familienunternehmen. Deren Vertreter machen unterschiedliche Vorschläge.
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Es wird eifrig hin und her gerechnet in den Finanzministerien von Bund und Ländern. Die Reform der Erbschaftsteuer muss zwar erst, so will es das Bundesverfassungsgericht, bis Mitte 2016 im Gesetzblatt stehen. Doch Wolfgang Schäuble und seine Kollegen wollen zügig an die Sache herangehen, auch um den Unternehmern keine allzu lange Phase der Unsicherheit zuzumuten. Karlsruhe hatte das Erbschaftsteuerrecht mit Blick auf die Betriebsnachfolge als teilweise verfassungswidrig angesehen – allerdings fiel das Urteil moderat aus. Neben Änderungen bei kleinen Betrieben, die künftig nicht mehr pauschal freigestellt werden dürfen, gilt das Augenmerk vor allem den großen Familienunternehmen – den Superreichen im Unternehmerlager also. Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI), nennt die Familienunternehmen den „Kern unserer Ökonomie“ – so gesehen geht es in der bald anbrechenden Debatte also darum, wie stark oder wie sachte der harte Kern besteuert werden soll.
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