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EuGH-Urteil: Verpackungen müssen halten, was sie versprechen
Texte und Bilder auf Produkten dürfen keinen falschen Inhalt suggerieren, sagt der Europäische Gerichtshof. Verbraucherschützer und Händler deuten die Entscheidung jeweils in ihrem Sinne.
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Lebensmittelhersteller dürfen auf Verpackungen nicht mit Bildern von Zutaten werben, die gar nicht im Produkt enthalten sind. Das Zutatenverzeichnis reicht nicht aus, um den falschen Eindruck zu korrigieren. Alles andere führe den Kunden in die Irre, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag.
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