Wissenschaftliche Mitarbeiter: Bund will Kurzverträge nicht verbieten
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Eine junge Frau steht mit einem Kleinkind auf dem Arm in einem Hörsaal.

© Ralf Hirschberger/dpa

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Wissenschaftliche Mitarbeiter: Bund will Kurzverträge nicht verbieten

Im Streit um Kurzzeitverträge in der Wissenschaft hat die Bundesregierung jetzt eine gesetzliche Zweijahresfrist für Doktoranden abgelehnt.

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Der Streit um die Zeitverträge in der Wissenschaft kommt jetzt in die entscheidende Phase. Mit einer Gesetzesnovelle will die Große Koalition „Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegentreten“, dabei aber nicht „die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik beeinträchtigen“. Nachdem der Bundesrat Mitte Oktober etliche Verbesserungen des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes empfohlen hatte, hat sich nun die Bundesregierung dazu geäußert. In den meisten Punkten will sie den Änderungsvorschlägen nicht folgen.

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