Genitalverstümmelung oder Schönheits-OP: Legal beschnitten
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Verantwortung. Wann ein medizinisch nicht notwendiger chirurgischer Eingriff eine Schönheitsoperation und wann eine „Beschneidung“ ist, ist oft schwer zu definieren.

© Wolfram Kastl/dpa

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Genitalverstümmelung oder Schönheits-OP: Legal beschnitten

Die einen nennen es Genitalverstümmelung, die anderen „ästhetische Intimoperation“. Das eine ist verboten, das andere erlaubt. So bleibt das Gesetz außen vor.

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33 Jahre alt war die zweifache Mutter aus Großbritannien – und unzufrieden mit dem Aussehen ihrer Vulva. Sie ließ sich die Schamlippen kürzen, wie etwa 5000 Frauen und Mädchen hierzulande jedes Jahr. Doch danach störte sie die nun deutlich sichtbare Klitorisspitze. Sie ging zum Londoner Schönheitschirurgen Joe Daniels mit dem Wunsch, er solle ihre Klitoris kappen. Der Psychiater David Veale vom King's College in London fand die Operation angebracht, da die Frau so sehr leide. Die beschnittene Frau sei nun glücklich und wohlauf, berichten die Ärzte 2011 im Fachjournal „Archives of Sexual Behaviour“.

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