Gericht entscheidet zu Lebensmittelkontrollen: Behörden müssen Berlinern reinen Wein einschenken
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Alles in Ordnung? Lebensmittelkontrolleure prüfen, ob die Hygiene stimmt.

© Uwe Anspach/picture alliance/dpa

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Gericht entscheidet zu Lebensmittelkontrollen: Behörden müssen Berlinern reinen Wein einschenken

Das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet gegen Gastronomen: Bezirke müssen informieren, Bürger dürfen die Hygieneergebnisse ins Internet stellen.

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Berlinerinnen und Berliner können von den Behörden die Herausgabe der Berichte der amtlichen Lebensmittelkontrollen verlangen, um sich ein Bild von den hygienischen Verhältnissen vor Ort zu machen. Das gilt auch für Anfragen mit dem Ziel, die Ergebnisse anschließend im Internet auf der Plattform "Topf Secret" zu veröffentlichen.

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