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Oberverwaltungsgericht in Berlin entscheidet: BER-Flugroute über den Müggelsee bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die umstrittene Flugroute vom künftigen BER-Hauptstadt-Flughafen über den Müggelsee bestätigt. Laut vorsitzendem Richter bestehe keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage gegen die Flugroute über den Wannsee und den Müggelsee in "vollem Umfang" abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Roger Fieting erklärte in der Urteilsbegründung, dass eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bestehe und dass die entsprechenden Prüfungen mit dem Planfeststellungsverfahren im Prinzip abgegolten sind. Die Kläger zeigten sich enttäuscht. "Wir sind vor allem überrascht, mit welcher Deutlichkeit unsere Klage abgewiesen wurde", sagte Uwe Hiksch von den Naturfreunden Berlin, die zu den Klägern gehörten. Er kündigte an, dass man vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision einlegen werde. "Und wir scheuen auch nicht den Weg vor den Europäischen Gerichtshof", sagte Hiksch.
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