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Partei scheitert mit Klage in Potsdam: Brandenburger Verfassungsschutz darf AfD weiter Verdachtsfall nennen
Rückschlag für die AfD in Brandenburg: Die Partei ist vor dem Verfassungsgericht mit ihrer Klage gegen das Innenministerium gescheitert.
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Die Brandenburger AfD ist mit ihrer Eilklage gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall vor dem Landesverfassungsgericht in Potsdam gescheitert. Im Gegensatz zum Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) kann Brandenburgs Verfassungsschutz die Landespartei damit weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten und als rechtsextremistischen Verdachtsfall bezeichnen.
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