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Beschluss in Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab
Ein Vermieter wollte per einstweiliger Anordnung verhindern, dass am 23. November die zweite Stufe des Mietendeckels greift. Die Richter lehnten den Antrag ab.
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Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Mietendeckel abgelehnt. Der Kläger, ein Vermieter, wollte per einstweiliger Anordnung verhindern lassen, dass am 23. November die zweite Stufe des Mietendeckels greift. Dann deckelt das von der rot-rot-grünen Koalition konzipierte Gesetz auch die Mieten bestehender Verträge auf die staatlich festgelegten Obergrenzen – und das könnte vielen der betroffenen 340.000 Berliner eine Senkung der Miete bescheren.
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