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Nach Überfall auf Postbank: Haftbefehl wegen Freiheitsberaubung gegen Täter
Er wollte kein Geld, sondern mit Journalisten des RBB sprechen. Am Freitagabend wurde Hans-Peter G., der am Donnerstag mit einer Waffe in eine Postbank eingedrungen war, dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen Freiheitsberaubung.
Von Jörn Hasselmann
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Der 68-Jährige, der am Donnerstag in Charlottenburg mit einer Waffe in eine Bank eingedrungen war, war „stark alkoholisiert“. Einen Promillewert nannten Polizei und Justiz nicht. Nach seiner Ausnüchterung sei aber deutlich geworden, dass er nicht geistig verwirrt ist, sondern zurechnungsfähig, sagte eine Sprecherin.
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