Strafvollzug in Berlin: In Tegel fliegen die Fäuste
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Hinter Gittern. Wenn Strafgefangene auch nach Ende ihrer Haft als Bedrohung der Allgemeinheit gelten, kann die Sicherungsverwahrung als unbegrenzte „Haft nach der Haft“ verhängt werden.

© Thilo Rückeis

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Strafvollzug in Berlin: In Tegel fliegen die Fäuste

Zwei Gewaltvorfälle in der Strafanstalt beschäftigen derzeit die Berliner Justiz. Einer der Schläger hatte 2005 in Zehlendorf einen Jungen getötet. Ihm droht nun Sicherungsverwahrung.

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Zehn Jahre, die Höchststrafe für einen Jugendlichen, hat Keith M. für den Mord an dem siebenjährigen Christian in Zehlendorf verbüßt. M. könnte seit August 2015 frei sein – wenn er sich nicht im Knast ständig prügeln würde. In mehreren Urteilen gab es „Nachschläge“ unterschiedlicher Länge, sodass M. in Tegel blieb. Nach Informationen des Tagesspiegels ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt erneut gegen ihn.

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