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Tagesspiegel Plus
Maja T. nach Ungarn ausgeliefert: Bundesverfassungsgericht kritisiert Berliner Behörden
Es ist ein außergewöhnlicher Vorgang: Die Justiz überstellt eine Person nach Ungarn, ohne auf die Prüfung des Verfassungsgerichts zu warten. Das kritisiert das Bundesverfassungsgericht nun deutlich.
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Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall der nach Ungarn abgeschobenen nicht-binären Person Maja T. deutliche Kritik am Berliner Kammergericht und an der Staatsanwaltschaft geäußert. Die 1. Kammer des Zweiten Senats legte nun die Begründung für ihre bereits am 28. Juni vorläufig erlassene einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebung vor. Die Anordnung war durch das Vorgehen der Behörden ins Leere gelaufen.
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