Fall Luckenwalde: Muslima darf mit Kopftuch vor Gericht erscheinen
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Immer wieder Streit um das Kopftuch

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Fall Luckenwalde: Muslima darf mit Kopftuch vor Gericht erscheinen

Nach langem Streit darf eine Muslima nun doch mit Kopftuch zu ihrem Scheidungsverfahren vor dem brandenburgischen Gericht erscheinen.

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Im Kopftuch-Streit vor dem Amtsgericht im brandenburgischen Luckenwalde (Teltow-Fläming) darf eine Muslima in ihrem Scheidungsverfahren nun doch mit Kopftuch vor Gericht erscheinen. Das berichtet das ZDF-Landesbüro Brandenburg in Potsdam beim Kurznachrichten-Dienst Twitter. Auf Tagesspiegel-Nachfrage beim ZDF hieß es, die ungenannte Quelle sei verlässlich und vertraulich. 

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