Nach Gerichtsentscheidung: Muss der Berlin-Chef der Gewerkschaft der Polizei wieder auf Streife?
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Der Landeschef der GdP, Stephan Weh, müsste jetzt wohl wieder als Kontaktbereichsbeamter in Wilmersdorf beim Abschnitt 26 auf Streife gehen – jedenfalls nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung. 

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Nach Gerichtsentscheidung: Muss der Berlin-Chef der Gewerkschaft der Polizei wieder auf Streife?

Stephan Weh, Landeschef der GdP müsste jetzt wieder in Wilmersdorf auf Streife gehen – jedenfalls nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung.

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Es dürfte ein einmaliger Vorgang sein: Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Weh, müsste jetzt wohl wieder als Kontaktbereichsbeamter in Wilmersdorf beim Abschnitt 26 auf Streife gehen – jedenfalls nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung. Seit 2020 war der 44-Jährige als Personalrat der Direktion 2 vom regulären Dienst freigestellt.

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