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Tagesspiegel Plus
Lücke im Gesetz: Warum dürfen Berliner Clubs kriminelle Türsteher anstellen?
Vorbestrafte Gewalttäter bewachen mitunter die Türen der Clubs – und entscheiden, wer drinnen Drogen verkauft. Schuld ist eine ärgerliche Gesetzeslücke, die niemand schließen will. Ein Rant.
Von Sebastian Leber
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Es gibt Geschichten, die klingen so haarsträubend, dass man sie gar nicht glauben mag. Seit Jahren berichtet der Tagesspiegel darüber, wie sich die organisierte Kriminalität im Berliner Nachtleben ausbreitet, wie Großfamilien und Rockerbanden darum kämpfen, in Clubs den Türsteher zu stellen, weil schließlich gilt: Wer am Eingang steht, entscheidet, welche Geschäfte drinnen gemacht werden. Zum Beispiel, wer dort welche Drogen verkauft.
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