Gäfgen-Urteil: Ein Fall von Selbstjustiz
zum Hauptinhalt
Tagesspiegel Plus

Gäfgen-Urteil: Ein Fall von Selbstjustiz

Die Richter aus Straßburg stellen Deutschland an den europäischen Folterpranger und adeln einen larmoyanten Kindesmörder mit dem konventionsrechtlichen Opferstatus. Die deutschen Gerichte brauchen keine Anti-Folter-Belehrung aus Europa.

Stand:

Sie nutzen Google? Sie können sich Artikel des Tagesspiegels in der Google-Suche
nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr erfahren oder direkt aktivieren.

Ein Mörder, der jene anklagt, die ihn verurteilt haben, muss nicht mit Sympathien rechnen. Und ein Gericht, dass diese Anklage zulässt, auch nicht. Insofern werden viele in Deutschland das jüngste Urteil über Magnus Gäfgen befremdlich finden, zumal es von einem Gericht stammt, das das Vertrauen hierzulande derzeit strapaziert: Über hundert Schwerstverbrecher werden bald aus der umstrittenen Sicherungsverwahrung freikommen müssen, weil der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof die deutschen Gesetze dazu nicht duldet.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })