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Auf den Punkt: Im Namen der Schüler
Susanne Vieth-Entus über ein richterliches Urteil zu Berlins Grundschulen
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Die traut sich was. Eine Familienrichterin watscht mal eben so im Nebensatz eines Urteils die Berliner Grundschulen ab. Die kämen ihren Ausbildungspflichten "nicht mehr in ausreichendem Maße" nach, behauptet die Richterin. Stattdessen würden die Lehrer von den Eltern "häusliche Nacharbeit" verlangen. Deshalb, so ihre Schlussfolgerung, könne - im Interesse des Kindes - von einer Mutter nicht verlangt werden, dass sie Vollzeit arbeitet.
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