Einspruch: Kinder, Geld und Irrtum
Eine geplante Klage der SPD gegen das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht ist Quatsch. Das Betreuungsgeld hebelt weder die Neutralität des Staates aus, noch greift der Staat damit übermäßig in die Wahlfreiheit der Familien ein.
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Niemanden werde man an den Pranger stellen, nur weil er seine Kinder zu Hause erziehen wolle. Das war der Satz, der Angela Merkel zur Verteidigung des Betreuungsgelds eingefallen ist. Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen wollen, werden ihn dankbar vernommen haben. Nun hat der Bundestag die neue Familienleistung verabschiedet. Es könnte zumindest ein Übergangsfriede einkehren, wenn nicht käme, was in solchen Fällen immer kommt, die Klage in Karlsruhe. Die SPD will sie führen, Andrea Nahles hat sie schon begründet: Mit einem Betreuungsgeld greife der Staat in die Wahlfreiheit der Familien ein, er belohne einseitig, dass ein Kind der Kita fernbleibe und verletze so seine gebotene Neutralität.
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