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Kläger der BER-Flugroute über den Müggelsee scheitern: Und am Ende wird doch geflogen
Nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum neuen Flughafen BER sollte allen Klägern endgültig klar sein: Auf juristischem Wege lässt sich die Inbetriebnahme des Flughafens nicht verhindern.
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Nicht jede Flugroute vom und zum neuen Flughafen BER wird automatisch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gekippt. Das ist seit Freitag klar. Genau diese Erwartung aber bestand im Kreis der Flughafengegner, nachdem das OVG im Januar bereits eine Route im Westen gestoppt hatte. Damals jedoch war es nicht, wie jetzt beim Streit um die Müggelseeroute, um die vermeintlich bedrohte Trinkwasserversorgung gegangen. Vielmehr monierte das Gericht eine ungenügende Prüfung des Bundesaufsichtsamts für Flugwesen. Das hätte, meinten die Richter, abwägen müssen, ob der Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums bei einem Flugzeugabsturz getroffen werden könnte, mit unabsehbaren Folgen.
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