Fluglärm-Urteil: Von laut bis unlauter
Das Urteil zum Fluglärm zeigt: Heimlichtuerei und Trickserei gehören offenbar zur internen Verhaltenskultur der BER-Verantwortlichen. Doch die Verantwortlichen, insbesondere der Ministerpräsident von Brandenburg, müssen nun dafür die Rechnung zahlen.
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Null Mal ist kein Mal. Um das zu klären, hätte es nicht das Oberverwaltungsgericht gebraucht, das weiß jeder Drittklässler. Wenn ein Lärmpegel null Mal überschritten werden darf, wie es im Gesetz steht, dann auch nicht einmal in zwei Tagen. Jetzt weiß es auch Brandenburgs Regierung. Die ist beim Streit um den Lärmschutz am Flughafen Schönefeld um eine Erfahrung reicher: Rechenkunststücke gehen leicht daneben – besonders, wenn die Rechnung ohne den Richter gemacht wird.
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