Berufsrechtliches Verbot gestrichen: Auch Ärztetag akzeptiert nun Suizidbeihilfe
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Auch im Berufsrecht der Ärzte jetzt nicht mehr verboten: die Beihilfe zum Suizid.

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Berufsrechtliches Verbot gestrichen: Auch Ärztetag akzeptiert nun Suizidbeihilfe

Konsequenz aus dem Karlsruher Sterbehilfe-Urteil: Ärztetag kippt nun auch das Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe aus dem Berufsrecht. Allerdings widerwillig.

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Gute drei Stunden dauert die Debatte, immer wieder meldeten sich neue Redner zu Wort – ein Beleg dafür, wie wichtig die Delegierten das Thema nahmen. Am Ende aber fiel der Beschluss mit deutlicher Mehrheit: Der Deutsche Ärztetag zog die Konsequenz aus einem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und strich das bisherige Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe aus seiner bundesweit gültigen Musterberufsordnung. „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ – dieser Satz gilt seit gestern nicht mehr.

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