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Winnenden-Hinterbliebene enttäuscht: Bundesverfassungsgericht weist Klagen auf strengeres Waffenrecht ab
Auch nach der Verschärfung des Waffenrechts dürfen Sportschützen mit tödlichen Waffen schießen. Eltern von Opfern des Amoklaufs in Winnenden klagten deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht - doch die Richter wiesen das ab.
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Das nach den tödlichen Amokläufen von Erfurt und Winnenden verschärfte Waffenrecht genügt, um die Bürger vor Gefahren des Missbrauchs legaler Sportwaffen zu schützen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in drei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen entschieden. Die Richter wiesen damit Verfassungsbeschwerden von Eltern zurück, deren Kinder in Winnenden von einem Jugendlichen erschossen worden waren. Geklagt hatte zudem der Sprecher einer Initiative gegen Sportwaffen. Nach Ansicht der Kläger vernachlässige der Staat auch mit den nachgebesserten Gesetzen seine Schutzpflicht und verletze sie in ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
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