Strafverfolgung mit DNA-Analyse: Das Äußere zählt
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Eine Speichelprobe für einen Gentest - Routine für Ermittler.

© Armin Weigel dpa/lno

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Strafverfolgung mit DNA-Analyse: Das Äußere zählt

Gen-Spuren am Tatort sollen auch nach Alter und Aussehen ausgewertet werden. Ein Schritt, für den es an der Zeit ist. Ein Kommentar.

Jost Müller Neuhof
Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

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Nicht die Verbrechen, wohl aber deren Verfolgung hat sich verändert. Früher gab es Spuren, die niemand lesen konnte. Heute kann man. Die DNA-Erkennung von hinterlassenen Hautpartikeln, Haaren oder Speichelresten gehört zum kriminalistischen Standard. Mit Respekt vor dem Eingriff in das persönliche Recht, über eigenen Daten selbst zu bestimmen, wurde die Maßnahme auf Identitätsabgleiche begrenzt. Nun will der Gesetzgeber weiter gehen und die Feststellung von äußeren Merkmalen wie Haut-, Augen- und Haarfarbe sowie Altershinweisen erlauben.

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