Streit ums Betreuungsgeld: Die Milliarden-Frage
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Wer schon Betreuungsgeld bezieht, genießt Bestandsschutz. Die Hilfe wird weiter gezahlt.

© Patrick Seeger/dpa

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Streit ums Betreuungsgeld: Die Milliarden-Frage

Das Verfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt - nun streitet die Koalition über die Verwendung der Bundesmittel. Auch in den Ländern wachsen die Begehrlichkeiten.

Von Robert Birnbaum

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Die bayerische Beamtenschaft hält sich auf Korrektheit viel zugute. Und die zentrale Anlaufstelle des Freistaats für Familien- und Sozialleistungen macht da keine Ausnahme. Am Dienstag hat Horst Seehofer lautstark versichert, in Bayern werde es beim Betreuungsgeld bleiben, Karlsruhe hin oder her. Doch wer im Vertrauen auf den Ministerpräsidenten und CSU-Chef am Mittwoch das Servicetelefon des "Zentrum Bayern Familie und Soziales" (ZBFS) unter dem Stichwort Betreuungsgeld anwählt, den speist ein Anrufbeantworter kurz ab: Das Bundesverfassungsgericht habe die Leistung für nichtig erklärt – "im Moment" seien keine weiteren Auskünfte möglich.

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