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Privatsphäre im Netz: Ein Risiko bleibt
Wo beginnt die Privatsphäre im Netz? Was das Bundesverfassungsgericht sagt und wo die Probleme liegen.
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Nie war es so leicht, sein Inneres nach außen zu kehren, wie im Zeitalter der digitalen Vernetzung. Theoretisch enthält jedes gespeicherte personenbezogene Datum das Potenzial, als solches aufgedeckt, entschlüsselt oder veröffentlicht zu werden. Das macht den Hacker-Angriff auf einige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zur fühlbaren Bedrohung für jedermann. Die Folgen hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 in seinem Urteil zur Volkszählung erahnt: „Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das mögliche Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.“
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