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Verschwundene Akten: Freispruch für Kohls Witwe
Oberlandesgericht lehnt Ermittlungen wegen Unterschlagung gegen Maike Kohl-Richter ab - das Kanzleramt habe die Dokumente freiwillig hergegeben.
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Helmut Kohls Witwe Maike Kohl-Richter muss keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen verschwundener Kanzleramts-Akten befürchten. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat einen Antrag auf Aufnahme von entsprechenden Ermittlungen als unbegründet abgelehnt. Es habe sich kein Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben, heißt es in dem Beschluss vom 8. Januar, der dem Tagesspiegel vorliegt (Az.: 1 Ws 26/18).
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