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Heilmann setzt ein Beispiel: Was möglich ist, wenn Parlamentarier sich etwas trauen
Der Gerichtsbeschluss zum Heizungsgesetz ist nicht so bedeutend, wie er wirkt. Doch der CDU-Abgeordnete hat gezeigt, wo der Hammer hängt - und dass zu selten danach gegriffen wird.

Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof
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Zwar ist vielfach der Eindruck entstanden, als habe ein Unionsabgeordneter die Ampel im Alleingang ausgeschaltet. Doch ganz so groß ist er nicht, der - durchaus überraschende - Erfolg des Parlamentariers Thomas Heilmann mit seiner Klage zum Heizungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht konnte mit seiner einstweiligen Anordnung die finale Abstimmung nur verschieben, nicht verhindern.
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