Klagen gegen Waffenexport nach Israel abgewiesen: Gericht hat keine Zweifel an Umsicht der Bundesregierung
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Ein Hubschrauber mit geretteten israelischen Geiseln.

© dpa/Ilia Yefimovich

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Klagen gegen Waffenexport nach Israel abgewiesen: Gericht hat keine Zweifel an Umsicht der Bundesregierung

Mehrere Palästinenser sind vor dem Berliner Verwaltungsgericht damit gescheitert, einen Exportstopp wegen humanitärer Gefährdung durchzusetzen. Wohl auch deshalb, weil es ihn längst zu geben scheint.

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Ein gerichtliches Verbot von deutschen Waffenlieferungen nach Israel wird es vorläufig nicht geben. Das Berliner Verwaltungsgericht hat in drei Eilverfahren Anträge von Palästinensern zurückgewiesen, die einen Stopp künftiger Exporte sowie den Widerruf bereits erteilter Genehmigungen erreichen wollten. Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig. Bei einer Beschwerde muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abschließend entscheiden.

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