Im BLICK: Lissabon-Urteil: Auf ewig getrennt?
Jost Müller-Neuhof über Grenzen und Gräben nach dem Lissabon-Urteil
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Sie zieht weiter, die Brüsseler Karawane, die Hunde bellen, gebissen haben sie nicht. Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebnet den Weg zu einer noch stärkeren Europäischen Union, gestärkt wird freilich auch der Vorbehalt von Bundestag und Bundesrat. Doch die Karlsruher könnten noch zubeißen: „Lissabon“ wird das erste Urteil zur EU sein, das tief in deren Alltag bis in einzelne Rechtsakte hinein eingreift – auf Jahrzehnte hinaus, theoretisch für immer. Denn was die Richter jetzt entschieden haben, gilt ewig, zumindest so lange wie das Grundgesetz (GG) selbst. „Ewigkeitsgarantie“, so wird Artikel 79 Absatz 3 genannt, der das staatliche Fundament vor Verfassungsänderungen schützt: Demokratie, Sozialstaatsprinzip, Rechtstaatlichkeit. So unantastbar wie sonst nur die Menschenwürde.
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