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Urteil: Polizisten dürfen bei Kontrollen täuschen
Der Bundesgerichtshof billigt eine umstrittene Praxis bei Drogenfahndern, um verdeckte Ermittlungen gegen Hintermänner nicht auffliegen zu lassen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert die Drogenfahndung. Nach einem Urteil vom Mittwoch ist es zulässig, wenn Polizisten zum Schein Verkehrskontrollen einrichten, um damit Straftäter vermeintlich auf frischer Tat zu ertappen – obwohl sie diese schon viel länger im Visier haben. Gerade unter Drogenfahndern ist der Trick mit solchen „legendierten“ Kontrollen beliebt. Er wird regelmäßig angewandt, um groß angelegte verdeckte Ermittlungen nicht auffliegen zu lassen, wenn ein Zugriff auf einzelne Täter unvermeidlich erscheint.
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