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Bundesverwaltungsgericht: Richter billigen kurzen Prozess mit Gefährdern
Kurzfristige Abschiebungen islamistischer Gefährder in ihre Heimatländer sind aus Gründen der Terrorabwehr möglich. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag.
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Kurzfristige Abschiebungen islamistischer Gefährder in ihre Heimatländer sind aus Gründen der Terrorabwehr möglich. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Dienstag entsprechende Anordnungen des niedersächsischen Innenministeriums gegen zwei Männer aus Algerien und Nigeria. Sie sind bereits abgeschoben worden, nachdem das Gericht ihre Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz zuvor in einem Eilverfahren abgelehnt hatte.
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