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Keine Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss: Verfassungsschutz nimmt vorläufiges Verbot der AfD-Einstufung hin
Das Bundesamt darf die Partei vorerst nicht wie geplant als „Verdachtsfall“ behandeln. Ihm wurden undichte Stellen vorgeworfen.
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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und das ihm unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gehen nicht gegen das vom Kölner Verwaltungsgericht verhängte Verbot vor, die AfD als „Verdachtsfall“ einzustufen. Wie berichtet, hat das Gericht dem BfV am 5. März vorläufig untersagt, die Partei entsprechend einzuordnen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten (Az.: 13 L 105/21). Der Verfassungsschutz hat bis zum Ablauf der Frist keine Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht, teilte das Gericht am Montag mit. BfV und Ministerium wollten sich nicht dazu äußern.
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