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„Ungeimpft“-Sterne und KZ-Sprüche bei Coronademos: Wie strafbar wird, was unerträglich ist
Zunehmend geht die Justiz gegen Demonstrierende vor, die Deutschlands NS-Vergangenheit für ihren Protest verzwecken. Sind es Volksverhetzer? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof
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Impfgegner, die ihren Protest über Vergleiche mit der Judenverfolgung unter den Nazis artikulieren, bekommen verstärkt Ärger mit der Justiz. So hat jetzt das Amtsgericht München einen Mann wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er den zynischen Spruch „Arbeit macht frei“, der über Eingangstoren an Konzentrationslagern zu finden ist, auf seinem Facebook-Auftritt in „Impfung macht frei“ abwandelte.
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