„Ungeimpft“-Sterne und KZ-Sprüche bei Coronademos: Wie strafbar wird, was unerträglich ist
zum Hauptinhalt
Verdacht auf Volksverhetzung. So markieren sich manche Demonstranten auf Demos gegen Coronamaßnahmen.

© Boris Roessler/dpa

Tagesspiegel Plus

„Ungeimpft“-Sterne und KZ-Sprüche bei Coronademos: Wie strafbar wird, was unerträglich ist

Zunehmend geht die Justiz gegen Demonstrierende vor, die Deutschlands NS-Vergangenheit für ihren Protest verzwecken. Sind es Volksverhetzer? Ein Kommentar.

Jost Müller Neuhof
Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Stand:

Sie nutzen Google? Sie können sich Artikel des Tagesspiegels in der Google-Suche
nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr erfahren oder direkt aktivieren.

Impfgegner, die ihren Protest über Vergleiche mit der Judenverfolgung unter den Nazis artikulieren, bekommen verstärkt Ärger mit der Justiz. So hat jetzt das Amtsgericht München einen Mann wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er den zynischen Spruch „Arbeit macht frei“, der über Eingangstoren an Konzentrationslagern zu finden ist, auf seinem Facebook-Auftritt in „Impfung macht frei“ abwandelte.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })