Betriebsrätegesetz: 100. Geburtstag
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90 Prozent aller Großbetriebe habe einen Betriebsrat und nur wenig Kleinbetriebe.

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Betriebsrätegesetz: 100. Geburtstag

Seit 1920 haben die Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Vertretung.

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In der wilden Zeit nach dem ersten Weltkrieg konnte der Gesetzgeber den Wunsch nach mehr Demokratie in der Wirtschaft nicht übergehen. Das Stinnes-Legien-Abkommen vom November 1918 wurde zur Grundlage des deutschen Tarifsystems. Und knapp 15 Monate später folgte mit dem Betriebsrätegesetz für die Arbeitnehmer der Anspruch auf eine betriebliche Interessenvertretung. Am 4. Februar 1920 trat das Gesetz in Kraft, bei dessen Anbahnung Menschen starben: Mehr als 40 Demonstranten, die sich für eine sozialistische Republik inklusive Verstaatlichung der Industrie einsetzten, erschoss die Polizei während des Gesetzgebungsverfahren vor dem Reichstag.

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