Bei Verspätung und Flugausfall: Fluggäste behalten ihre Rechte
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Die EU-Kommission wollte den Airlines erst bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden Entschädigungen vorschreiben.

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Bei Verspätung und Flugausfall: Fluggäste behalten ihre Rechte

Verbraucherschützer sind erleichtert: Die geplante Verschlechterung der Fluggastrechte ist erstmal vom Tisch. Reisende haben weiterhin Anspruch auf Entschädigung.

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Berlin - Gute Nachricht für Flugreisende: Die in Brüssel geplante Reform der Fluggastrechte, die zu massiven Einschränkungen der Ansprüche von Passagieren im Fall von Verspätungen und technischen Mängeln der Flugzeuge geführt hätte, ist vom Tisch. „Für diese griechische Ratspräsidentschaft ist das Thema durch“, sagte ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums dem Tagesspiegel. Auch Italien, das die Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte übernimmt, sei zögerlich, dieses Thema noch einmal anzufassen.

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