Schlichtungsstelle Luftverkehr: Jetzt wird auch bei Flugärger geschlichtet
zum Hauptinhalt
Gestrandet. Wer festsitzt, kann zumindest eine Entschädigung verlangen.

© AFP

Tagesspiegel Plus

Schlichtungsstelle Luftverkehr: Jetzt wird auch bei Flugärger geschlichtet

Bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung bekommen Kunden jetzt kostenlosen Beistand.

Stand:

Sie nutzen Google? Sie können sich Artikel des Tagesspiegels in der Google-Suche
nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr erfahren oder direkt aktivieren.

Diese Reise wird Uwe Döhler so schnell nicht vergessen. Zwei Wochen ist es her, dass der Berliner nach einer Dienstreise von München nach Hause fliegen wollte. Doch dann zog Air Berlin die Nachmittagsmaschine, auf die Döhler gebucht war, wegen eines technischen Defekts aus dem Verkehr. Der Berliner wurde auf einen der letzten freien Plätze im Spätflieger umgebucht. Aber auch dieser Flug wurde gecancelt; warum, weiß Döhler bis heute nicht. „Ich habe vier Stunden am Flughafen gewartet und keine Informationen bekommen“, ärgert er sich noch heute. Entnervt nahm sich Döhler schließlich einen Mietwagen und fuhr nach Berlin. „Um drei Uhr war ich zu Haus“, erinnert sich der Berliner, neun Stunden später als geplant.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })