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Statistikamt legt Berechnungsgrundlage vor: Mindestlohn steigt auf mindestens 13,91 Euro
Im Juni entscheidet die Kommission der Sozialpartner über die Erhöhungen der Lohnuntergrenze in den nächsten zwei Jahren. Eine EU-Richtlinie sieht jedoch 15 Euro vor.
Von Alfons Frese
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Eine wichtige Berechnungsgrundlage für die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns steht fest. Das Statistische Bundesamt teilte am Freitag einen Anstieg der Tarifeinkommen 2024 um 4,8 Prozent mit. Zuzüglich der 3,7 Prozent aus dem Vorjahr ergibt sich ein Wert von rund 8,5 Prozent, um den sich der gesetzliche Mindestlohn im kommenden Jahr erhöhen dürfte. Mindestens.
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