Redaktionsdurchsuchung bei der Morgenpost: Polizeibeamter soll für Tätigkeit als Bodyguard bezahlt worden sein
zum Hauptinhalt
Geschützte Räume. Am vergangenen Mittwoch kamen Ermittler in die „Berliner Morgenpost“. Zugleich rief Justizsenator Thomas Heilmann an.

© IMAGO

Tagesspiegel Plus

Redaktionsdurchsuchung bei der Morgenpost: Polizeibeamter soll für Tätigkeit als Bodyguard bezahlt worden sein

Die Polizei darf zwar Zeitungsredaktionen durchsuchen – sie muss aber gute Gründe haben. Die „Berliner Morgenpost“ weist den Vorwurf der Beamtenbestechung zurück. Der Polizist sei für eine Tätigkeit als Bodyguard bezahlt worden.

Stand:

Sie nutzen Google? Sie können sich Artikel des Tagesspiegels in der Google-Suche
nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr erfahren oder direkt aktivieren.

Wenn Politiker mit Chefredakteuren telefonieren, kann es heikel werden – für die Politiker. Entgegen den Lehren aus dem Fall Wulff hat diesmal Berlins Justizsenator Thomas Heilmann zum Hörer gegriffen. Anders als der frühere Präsident gegenüber der „Bild“, drohte der CDU-Politiker gegenüber der „Berliner Morgenpost“ nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen, er kündigte sie an. So kamen am vergangenen Mittwoch mit dem Anruf Beamte von Staatsanwaltschaft und Polizei in die Redaktion und durchsuchten das Büro des Chefreporters. Sie verdächtigen ihn, einen Beamten des Landeskriminalamts (LKA) bestochen zu haben. Seit Monaten sucht die Polizei nach einem Maulwurf in ihren Reihen, der Informationen über Polizeiaktionen gegen Rocker weitergegeben haben könnte.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })