Europäische Gerichtshof zu Genschere Crispr & Co.: Neue Erbgut verändernde Techniken gelten als Gentechnik
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Das Siegel "ohne Gentechnik" ist auf einer Packung Wiener Würstchen zu sehen.

© Gregor Fischer/dpa

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Europäische Gerichtshof zu Genschere Crispr & Co.: Neue Erbgut verändernde Techniken gelten als Gentechnik

Der Europäische Gerichtshof hat überraschend entschieden, neue molekularbiologische Zuchtverfahren als Gentechnik zu bewerten. Diese müssen nun streng kontrolliert werden.

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Selbst wenn ein gentechnisches Werkzeug das Erbgut einer Pflanze nur so verändert, wie es auch auf natürliche Weise möglich wäre, müssen diese Organismen als „gentechnisch verändert“ reguliert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden. Damit folgt das Gericht überraschend nicht dem Gutachten des Generalanwalts Michal Bobek, der Mitte Januar überprüft hatte, inwieweit die EU-Richtlinie 2001/18/EG auch für neueste Gentechnikmethoden gilt. Die Richtlinie regelt das Freisetzen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in den Mitgliedstaaten der Union, ist aber 17 Jahre alt.

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